„Rechte“ Opposition

Die kommunistische und von ihren Gegnern so genannte Rechtsopposition vertrat ähnlich wie der Trotzkismus die Einheitsfront der Arbeiterbewegung gegen den aufkommenden Faschismus.

Sie unterschied sich jedoch in der Einschätzung der Sowjetunion jener Zeit: Während die Trotzkisten und ihre Vorläufer die Stalinisierung früh kritisierten, wirkten die „Rechten“ noch mehrere Jahre innerhalb der sich stalinisierten Parteien, bis sie aus diesen um 1928/1929 ausgestoßen wurden.

In der Sowjetunion galt das für einen um Nikolai Bucharin sich sammelnden Flügel. Der Philosoph und Ökonom war zunächst Verbündeter Stalins im Kampf gegen Trotzki, kritisierte dann aber die Maßnahmen zur Kollektivierung der Landwirtschaft in der Sowjetunion und wurde ab Ende der 1920er Jahre als „Rechtsabweichler“ verfolgt. Ab 1929 war er einer der Anführer der Internationalen Vereinigung der Kommunistischen Opposition. Bucharin wurde 1938 im Zuge der stalinistischen „Moskauer Prozesse“ verurteilt und hingerichtet.

In Deutschland ist die „Rechte Opposition“ unter anderem mit dem Namen Heinrich Brandler verbunden. Nachdem die KPD auf Weisung der Komintern eine „ultralinke“ Wende Richtung Sozialfaschismustheorie vollzogen hatte, gründeten die früheren Parteileiter Brandler und August Thalheimer die Kommunistische Partei-Opposition, deren Bedeutung aber marginal blieb. In dieser Periode kam es innerhalb von einzelnen Biografien nicht selten zu heute widersprüchlich erscheinenden Wandlungen. Ein Beispiel dafür ist der zunächst als „Linksabweichler“ bezeichnete deutsche Kommunist Paul Fröhlich, der später als „Rechter“ und Weggefährte Brandlers wie Thalheimers aus der KPD ausgeschlossen wurde.